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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die LWLcom GmbH ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für www.lwlcom.net einschließlich des Privatkundenbereichs unter /privatkunden mit Verfügbarkeitsprüfung, Tarifauswahl, Online-Bestellung und Kontaktformularen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Maßgeblich ist die harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1, deren Kapitel 9 den Web-Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA entspricht. Die unter „Nicht barrierefreie Inhalte“ genannten Punkte sind noch offen.

Wie die Anforderungen erfüllt werden

  • Alle Seiten sind vollständig mit der Tastatur bedienbar. Die Fokusreihenfolge folgt der Leserichtung, der Fokus bleibt sichtbar, und es gibt keine Tastaturfallen.
  • Ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“ überspringt die Navigation. Jede Seite hat genau einen Hauptbereich, benannte Landmarken und eine korrekte Überschriftenhierarchie.
  • Die Sprache jeder Seite ist maschinenlesbar ausgezeichnet; die englische Fassung liegt unter /en.
  • Texte und Bedienelemente erfüllen die Kontrastanforderungen (4,5:1 bzw. 3:1) und bleiben bis 320 Pixel Breite und bei 200 % Zoom ohne horizontales Scrollen lesbar.
  • Formularfelder sind beschriftet, Pflichtfelder gekennzeichnet, Fehler werden im Text benannt und für Screenreader angekündigt; der Fokus springt auf das erste fehlerhafte Feld.
  • Bewegte Elemente werden abgeschaltet, sobald das Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ meldet. Links, die ein neues Fenster öffnen, kündigen dies an.
  • Nicht-textliche Inhalte haben Alternativtexte; rein dekorative Grafiken sind von assistiven Technologien ausgenommen.

Grundlage dieser Angaben ist eine Selbstbewertung vom 25. August 2026: automatisierte Prüfung mit axe-core 4.12 über 39 Seitenvorlagen in den Breiten 320, 640 und 1440 Pixel, ergänzt um manuelle Tastatur- und Fokusprüfungen. Es kommt keine Overlay-Software zum Einsatz – die Barrierefreiheit ist im Quelltext umgesetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dokumente: Die unter /privatkunden/downloads bereitgestellten Leistungsbeschreibungen und Produktinformationsblätter sind nicht getaggt und daher mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar. Sie werden überarbeitet. Bis dahin stellen wir die Inhalte auf Anfrage in einem zugänglichen Format bereit.
  • Prüfung mit Screenreadern: Eine vollständige Prüfung mit NVDA, JAWS und VoiceOver steht noch aus. Einzelne Ausgaben können daher von der erwarteten Ansage abweichen.
  • Einwilligungsdialog: Der Dialog zur Einwilligung in Cookies und Tracking stammt von einem Drittanbieter und ist noch nicht abschließend auf Barrierefreiheit geprüft.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 14. September 2026 erstellt und zuletzt überprüft. Sie wird bei wesentlichen Änderungen des Angebots, mindestens jedoch jährlich, neu bewertet.

Barrieren melden – Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einem zugänglichen Format? Schreiben Sie uns an hilfe@lwlcom.net oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

Marktüberwachung

Wenn wir auf Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die für das BFSG zuständige Marktüberwachungsstelle wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg

Weitere Informationen: marktueberwachung-barrierefreiheit.de (öffnet in neuem Fenster)