Allgemeine Geschäftsbedingungen der LWLcom GmbH, Ladestraße 35a, 28197 Bremen (im Folgenden LWLcom) für Telekommunikationsdienstleistungen und Internetzugang.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten nur für Verträge zwischen der LWLcom und den Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Daneben gelten die jeweiligen Produktblätter, Leistungsbeschreibungen und die Preislisten, sowie die gesetzlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. Abweichende, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor Regelungen in diesen allgemeinen Bedingungen.
Soweit für Produkte eine Flatrate vereinbart ist, gilt diese nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsanbieter sowie Massenkommunikationsdienste wie Call-Center und als dauerhafte Verbindung zwischen Standorten verwendet werden. In diesen Fällen sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
2. Vertragsgegenstand
Die LWLcom erbringt die Dienstleistungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Produkte und der gültigen Preisliste. Die bestehenden Tarife bieten volumenunabhängigen Internetzugang mit verschiedenen Geschwindigkeiten, feste IP-Adressen und eine Serviceeinheit mit verschiedenen Reaktionszeiten. Neben diesen Leistungen können Telefonie Dienstleistungen im Rahmen von Voice over IP gebucht werden.
Die LWLcom ist berechtigt zur Erfüllung des Vertrages, Leistungen ganz oder teilweise von Dritten erbringen zu lassen.
3. Vertragsschluss
Angebote von LWLcom sind grundsätzlich freibleibend. Die Angebote bedürfen nach der Bestellung des Kunden der Bestätigung durch LWLcom in Textform (z.B. E-Mail oder Fax). Der Auftrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch die LWLcom zustande, spätestens aber mit Ausführung der bestellten Leistung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Aufträge nach der jeweils aktuellen Preisliste ausgeführt und abgerechnet.
Leistungen der LWLcom erfolgen ausschließlich nach diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Einkaufs- oder
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn sie der Bestellung beigefügt wurden.
4. Vertragsbeginn
Soweit nichts anders zwischen den Parteien vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit Bereitstellung der Leistung durch LWLcom. Gemäß § 46 Abs.1 TKG kann sich bei einem Anbieterwechsel unter Mitnahme der Rufnummer der netzseitigen Leistungsbeginn um einen Kalendertag verzögern.
Vom Kunden vorgegebene Bereitstellungstermine sind nur verbindlich, wenn LWLcom diese in Textform bestätigt hat.
5. Leistungsumfang Internet und Telefon
Die LWLcom stellt dem Kunden einen Zugang zum Internet gemäß dem Auftrag und den Leistungsbeschreibungen sowie der Preisliste zur Verfügung. LWLcom stellt dem Kunden den Zugang zum Internet auf Basis des Internet-Protokolls Version 4 + 6 (IPv4 / IPv6) zur Verfügung.
Zusätzlich wird dem Kunden ein Telefonanschluss als VoIP-Anschluss (Internettelefonie) zur Verfügung gestellt.
Bei einer Flatrate wird diese nur ins deutsche Festnetz + Mobilfunknetz gewährt.
Soweit für Produkte eine Flatrate vereinbart ist, gilt diese nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsanbieter sowie Massenkommunikationsdienste wie Call-Center und als dauerhafte Verbindung zwischen Standorten verwendet werden.
Werden Mehrwertdienste und Auskunftsdienste oder neuartige Dienste mit besonderen Vorwahlen (z.B. 0190,0180, 012,118) angerufen, kommt eine Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter zustande. LWLcom stellt in diesen Fällen nur die Verbindung zu diesen Anbietern her. Die Preise werden vom Dienstanbieter festgelegt, LWLcom zieht in diesem Falle nur die Beträge für den Anbieter über die Rechnung ein.
Die LWLcom ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr telefonisch (
(0421) / 9 88 88 - 77) sowie per E-Mail (
hilfe@lwlcom.net) im Falle einer Störung erreichbar.
6. Überlassung von Hardware
Werden dem Kunden von LWLcom für die Dauer des Vertrages im Wege einer Miete Endgeräte wie zum Beispiel Router zur Verfügung gestellt, so behält LWLcom das Eigentum an den Geräten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit den Geräten verpflichtet. Nach Ende des Vertrages hat der Kunde das Gerät an LWLcom auf eigene Gefahr und eigene Kosten zurückzugeben.
Für Mängel die während er Vertragslaufzeit an dem Gerät auftreten und die nicht auf eine unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind, haftet LWLcom nach Gesetz. Im übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 15 dieser AGB.
Werden dem Kunden Geräte verkauft, so behält sich LWLcom bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum an diesen Geräten vor. LWLcom ist bei Mängeln berechtig ein Nacherfüllungsverlangen des Kunden abzulehnen, wenn diese mit erheblichen Kosten verbunden ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Wenn der Kunde im Falle eines Mangels Nachlieferung verlangt, ist LWLcom berechtigt dem Kunden auch ein neuwertiges Tauschgerät mit voller Funktionsfähigkeit zur Verfügung zu stellen. Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
7. Energiebereitstellung, Zugang zu Immobilen und Instandhaltung
Der Kunde stellt der LWLcom für die Netzanschlussgeräte auf eigene Kosten geeignete Räumlichkeiten mit ordnungsgemäßer Energieversorgung kostenfrei zur Verfügung. Die LWLcom ist berechtigt, diese Geräte vor Vertragsbeginn beim Kunden zu installieren.
Der Kunde erteilt LWLcom oder von LWLcom beauftragte Personen, die zur Bereitstellung, Erbringung und Entstörung der Leistung erforderliche Zugangs- und Zugriffsrechte zu seinen Grundstücken oder in seine Immobilien auf eigene Kosten. Dazu gehört insbesondere an den vereinbarten Terminen Zugang zu den überlassenen Geräten, Einrichtungen und Räumen zu gewähren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, an den von LWLcom zur Verfügung gestellten Geräten selbst oder durch einen Dritten Arbeiten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, es sei denn die LWLcom befindet sich mit der Durchführung der Arbeiten in Verzug.
Der Kunde wird die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen und von LWLcom angeforderten Informationen (Unterlagen, Dateien, Geräte und Vorrichtungen etc.) rechtzeitig übergeben oder mitteilen sowie alle sonstigen zwischen den Parteien vereinbarten Maßnahmen zur Mitwirkung rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen.
8. Nutzungsüberlassung an Dritte; Passwortschutz
Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen der LWLcom nicht ohne Zustimmung von LWLcom Dritten zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung zu überlassen. Die Weitergabe von Leistungen an Dritte insbesondere als Telekommunikationsanbieter ist untersagt.
Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Dritte ist nur mit der Genehmigung von LWLcom zulässig.
Der Kunde verpflichtet sich, von LWLcom zur Verfügung gestellte Passwörter ordnungsgemäß einzusetzen, geheim zu halten und regelmäßig zu ändern, um Missbrauch vorzubeugen. Soweit die Vermutung besteht, dass Passworte Unberechtigten zur Kenntnis gelangt sind, sind die unverzüglich zu ändern und LWLcom ist zu informieren.
9. Verbot rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung der Anschlüsse:
Die von LWLcom bereitgestellten Leistungen dürfen nicht missbräuchlich oder rechtswidrig genutzt werden. Missbräuchliche Nutzung ist insbesondere
- das Verbreiten, das Herunterladen oder Veröffentlichen von Inhalten, das Tätigen von Anrufen oder Versenden von E-Mail-Nachrichten, die Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können, die der Bedrohungen oder Belästigung Dritter dienen.
- das Ausspähen von Daten bzw. das Abfangen von Daten und die entsprechenden Vorbereitungshandlungen.
- das unerlaubte Eindringen in fremde IT-Systeme und Netzwerke sowie die Verbreitung von Schadsoftware.
- die rechtswidrige Nutzung von Peer-to-Peer-Diensten, die Verbreitung unaufgeforderter Massensendungen, die Belastung der Dienste bzw. des Netzwerkes und seiner Einwahlpunkte über das vertraglich vereinbarte Maß gebraucht bzw. betreibt, das initiieren von Denial-of-Service-Attacks.
- die Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den sexuellen Missbrauch von Menschen insbesondere Kindern zum Gegenstand haben, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, oder aus einem anderen Grund rechtswidrig sind.
- anderen Menschen in strafbarer Weise gemäß § 238 StGB nachzustellen.
- unlautere Werbung über Telefon und Internet zu betreiben.
- die Urheberrechte Dritter zu verletzen.
- das Anbieten von Mehrwertdiensten, Telekommunikationsanbieter sowie Massenkommunikationsdienste wie Call-Center.
Bei gravierenden Verstößen gegen diese Vorgaben behält sich LWLcom das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vor.
10. Zahlungsbedingungen, Abrechnung auf elektronischem Weg, Lastschriftverfahren
Die monatliche Vergütung ist ab Vertragsbeginn (Ziffer 4 Absatz 1) zu zahlen. Ist die Vergütung nur für einen Teil eines Kalendermonats zu zahlen, so wird die Vergütung anteilig und tageweise berechnet. Die Leistung für Festnetzanschlüsse ist monatlich im Voraus zu zahlen.
Wird die Bereitstellung des betriebsfähigen Anschlusses durch einen Umstand vereitelt, den der Kunde zu vertreten hat (insbesondere bei Verstößen gegen Ziffer 5 dieser AGB), so ist der Kunde zur Zahlung der Vergütung ab dem Zeitpunkt verpflichtet, an dem der Anschluss zur Verfügung gestellt werden kann.
Die LWLcom ist berechtigt Ihre Leistungen digital abzurechnen. Der digitale Versand der Rechnungen sowie Mahnungen erfolgt per E-Mail an die vom Kunden bei Vertragsschluss angegebene Adressen. Die Rechnungen sind bei Privatkunden 7 Tage und bei Geschäftskunden 10 Tage nach Zugang, eingehend auf dem Konto der LWLcom, ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Wenn ein Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, zieht LWLcom den Rechnungsbetrag frühestens fünf Bankarbeitstage nach dem Datum der Rechnungsstellung und nach Vorabankündigung im Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein.
Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Beanstandungen von Rechnungen für Telekommunikationsdienstleistungen
Eine Rechnung über Telekommunikationsdienstleistungen muss umgehend, spätestens aber innerhalb von einer Frist von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung beanstandet werden. Die Beanstandung hat mindestens in Textform zu erfolgen und soll nachvollziehbare Hinweise zu den behaupteten Abrechnungsfehlern beinhalten. Die LWLcom wird in diesem Falle eine Prüfung der Beanstandung nach § 45 i TKG durchführen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden durch diese Klausel nicht berührt.
12. Folgen bei Zahlungsverzug
Wenn ein geschuldeter Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung bei LWLcom eingegangen ist und der Kunde auf der Rechnung auf diesen Umstand gesondert hingewiesen wurde, gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelte dann die gesetzlichen Verzugsregelungen insbesondere schuldet der Kunde Verzugszinsen nach § 288 BGB.
LWLcom behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor, insbesondere die Rechte aus den nachfolgenden Ziffern 13 und 16.
13. Sperre von Telekommunikationsdiensleistungen
Soweit der Kunde Telefondienste bezieht, ist die LWLcom berechtigt unabhängig von einer Kündigung den Zugang des Kunden zu den Telefondiensten zu sperren. Eine Sperrung des Telefondienstes ist bei einem Zahlungsverzug von mehr als 75,- € gemäß den Vorgaben des § 45k TKG möglich. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzugangs darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen erfolgen. Soweit die Gründe für die Sperrung entfallen, wird die Sperrung aufgehoben. Eine Sperre ist nicht zulässig, wenn der Kunde begründete Einwände gegen die Abrechnung erhoben hat.
Darüber hinaus ist die LWLcom auch bei einem Missbrauch der Rufnummer nach Maßgabe des § 45o TKG berechtigt, die Telefondienste zu sperren und soweit der LWLcom ein allgemeines gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht (§273 bzw. §320 BGB) zusteht.
14. Notruf
Der Notruf wird nach § 108 Telekommunikationsgesetz 110 und 112 auch bei einer Sperrung des Anschlusses kostenfrei gewährleistet, soweit die Router am Anschluss entsprechend der Vorgaben der LWLcom genutzt wird. Der Notruf funktioniert bei Stromausfällen nicht. Um den Notruf in diesen Situationen zu gewährleisten, muss der Kunde eine entsprechende Notstromversorgung seiner Anlage herstellen oder einen funktionstüchtigen Mobilfunkanschluss bereithalten.
15. Haftungsbeschränkungen für Rechtsverletzungen
Nach § 44a TKG gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen. Soweit eine Verpflichtung der LWLcom als Anbieterin von öffentlich zu-gänglichen Telefondienstleistungen zum Ersatz eines Vermögens-
schadens gegenüber dem Kunden als Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die LWLcom com für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LWLcom nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf die der Kunde bei Vertragsschluss vertrauen durfte). In diesen Fällen ist der Schaden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Bei Verlust von Daten haftet LWLcom nach § 44a TKG nur bei leichter Fahrlässigkeit, wenn und soweit der Kunde eine regelmäßige Datensicherung nicht vorgenommen hat und die Daten nicht mit einem vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können.
Im Falle von Körper- und Gesundheitsschäden oder Haftungstatbeständen nach dem Produkthaftungsgesetz oder Garantien, die von LWLcom übernommen wurden gelten die Haftungsbeschränkungen nicht und LWLcom haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für alle Schäden die der Kunde zu vertreten hat und LWLcom kein Mitverschulden trifft ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere wenn der Kunde selbst Änderungen an der überlassenen Hard- oder der Software vornimmt.
Die verschuldensunabhängige Haftung von LWLcom nach § 536 a BGB auf Schadenersatz bei angemieteten Geräten ist ausgeschlossen.
16. Kündigung und Beendigung des Vertrages
Die Laufzeiten der Verträge sind in der Preisliste festgelegt und haben die dort festgelegten Kündigungsfristen.
Verträge ohne eine Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.
Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei LWLcom.
Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist insbesondere gegeben, wenn
- ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
- der Kunde wiederholt mit der Zahlung in Verzug ist oder mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages der insgesamt 3 Monatsvergütungen beträgt in Verzug ist. Bei der Berechnung des Betrags bleiben unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht widersprochen und schlüssig begründet hat, außer Betracht.
- der Kunde eine Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert, die mehr als eine Monatsvergütung ausmacht.
- der Kunde gegen Ziffer 9 dieser Vereinbarung verstößt.
Im Falle einer Kündigung darf die LWLcom ihre Leistungen einstellen, sobald die Kündigung wirksam geworden ist.
17. Datenschutz - Umgang mit personenbezogenen Daten; Betroffenenrechte
Die LWLcom verarbeitet verschiedene Datenkategrorien um den Vertrag durchzuführen und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu genügen (ab 25.05.2018 Art. 6 Absatz 1 lit. b und c EU-Datenschutz-Grundverordnung). Soweit Daten über diesen Zweck hinaus verarbeitet werden geschieht das nur mit Einwilligung des Kunden oder wenn LWLcom ein berechtigtes Interesse dem Kunden darlegt.
LWLcom verarbeitet Bestandsdaten der Kunden wie Name, Adresse und Kontaktdaten Zahlungsweise etc. um den Vertrag mit den Kunden erfüllen und abwickeln zu können.
LWLcom verarbeitet Verkehrsdaten einer Telefonverbindung wie Anfang und Ende der Verbindung und die Nummer der Teilnehmer mit denen der Kunde Kontakt hatte, sowie den in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst (§ 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz).
Bei der Internetnutzung werden Bestands - und Nutzungsdaten (§§ 14 und 15 Telemediengesetz) des Kunden gespeichert. Die oben genannten Bestandsdaten werden um Log-in Daten wie IP-Adressen, Passwörter ergänzt, um das Vertragsverhältnis inhaltlich auszugestalten und die Inanspruchnahme der Dienste abzurechnen. Nutzungsdaten sind insbesondere Daten über Beginn, Ende und Umfang der Nutzung sowie über in Anspruch genommenen Dienste. Soweit Nutzungsprofile über Internetnutzung erstellt werden, um die bedarfsgerechte Gestaltung der Dienste zu optimieren, geschieht das unter der Verwendung von anonymisierten Daten, so dass kein Rückschluss auf den Nutzer gezogen werden kann.
Bestandsdaten werden über das Vertragsende noch weiter aufbewahrt, soweit das Gesetz diese verlangt. LWLcom speichert Bestandsdaten bis zu 10 Jahren nach Vertragsende um den steuerrechtlichen Anforderungen zu genügen (§147 Abgabenordnung). Nach Ablauf von 10 Jahren werden die Daten gelöscht. Bis zum Ablauf von 10 Jahren werden die Daten für die Verarbeitung eingeschränkt und gesperrt, so dass die Daten nur noch von einem stark begrenzten Personenkreis eingesehen werden können.
Diese Daten zur Internetnutzung löschen wir nach der Beendigung des Nutzungsvorgangs, soweit diese nicht zur Berechnung der Vergütung benötigt werden. Abrechnungsdaten werden nach Ablauf der oben genannten Fristen gelöscht.
Die Verkehrsdaten der Telefonnutzung werden nach Beendigung des Anrufs gelöscht, soweit diese nicht für die Abrechnung benötigt werden. Diese Daten werden 3 Monate nach Rechnungsversand gelöscht. Die Daten zum Einzelverbindungsnachweis werden nach 6 Monaten gelöscht.
Soweit wir eine Bonitätsprüfung vor Abschluss des Vertrages durchführen geschieht diese über die Firma Creditreform Bremen Dahlke KG. Dabei werden Daten wie Name Adresse Geburtsdatum und Bankverbindung mit der Auskunftei ausgetauscht um das Zahlungsverhalten zu bestimmen. LWLcom erhält von der Auskunftei eine Auswertung die auf den folgenden Informationen basiert:
Diese Daten werden 2 Monate nach der Anfrage gelöscht.
Bestandsdaten werden nicht ins außereuropäische Ausland übermittelt, soweit keine Dienste auf Servern außerhalb der EU genutzt wurden.
Der Kunde kann der Verarbeitung seiner Daten jederzeit widersprechen und erteilte Einwilligungen widerrufen. Er kann Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen oder die Löschung der Daten und soweit diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht möglich ist, die Sperrung der Daten verlangen. Eine Sperrung der Daten kann er aber auch unabhängig von einem Löschungsanspruch gelten machen. Die Geltendmachung dieser Betroffenenrechte ist zu richten an:
E-Mail (
hilfe@lwlcom.net) oder telefonisch (
(0421) 9 88 88 - 77)
18. Informationspflichten der LWLcom:
Die nach der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt erforderlichen Informationen werden gemäß dieser Verordnung in Produktinformationsblättern bereitgehalten und in den Leistungsbeschreibungen sowie in der Preisliste niedergelegt.
a. Sperrung von Rufnummern
Der Kunde kann von LWLcom gemäß § 45 d verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit die LWLcom dazu technisch in der Lage ist.
b. Sicherheitsmaßnahmen
Die LWLcom informiert den Kunden auf Verlangen nach § 43a TKG Abs.1 Nr.13 über die Maßnahmen, mit denen auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann.
c. Telefonbucheintrag
Der Kunde kann von LWLcom nach § 45 m TKG verlangen mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Einen unrichtigen Eintrag hat LWLcom zu berichtigen. Der Teilnehmer kann weiterhin jederzeit verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen; für diesen Eintrag darf ein Entgelt erhoben werden.
d. Anbieterwechsel für Telekommunikationsdienstleistung
Bei einem Anbieterwechsel unter der Mitnahme der Rufnummer ist der Kunde verpflichtet der LWLcom nach fristgerechter Kündigung, spätestens 12 Werktage vor dem Vertragende einen vollständigen Übertragungsantrag zukommen zu lassen. Nur wenn dieser vollständig ausgefüllt ist und die Fristen des neuen Anbieters beachtet wurden kann der Dienst mit einer maximalen Unterbrechung von einem Kalendertag übertragen werden.
e. Qualität der Dienstleistung
LWLcom stellt grundsätzlich die vereinbarte Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung. Diese Geschwindigkeit kann aufgrund von verschiedenen Faktoren schwanken (Physikalische Eigenschaften des Hausnetzes, die eingesetzte Hardware, wie Router und Endgerät, die Geschwindigkeit der besuchten Server, die eingesetzte Software etc.). Das kann dazu führen, dass die vertraglich zur Verfügung gestellte Leistung nicht vollständig erbracht werden kann.
Im Falle einer kontinuierlichen kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der LWlcom und der gemäß Art. 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d angegebenen Leistung, haben Verbraucher verschieden gesetzliche Rechte. Über die Internetadresse
http://breitbandmessung.de/ können Sie Ihre Bandbreite messen. Sollte die Banbreite nicht in den entsprechenden Toleranzbereichen sein, können Sie bei LWLcom Beschwerde einreichen und die Herstellung der vertragskonformen Leistung verlangen. Soweit die Qualitätseinbußen nicht auf die Geräte des Kunden zurückzuführen sind, hat der Kunde weitere Ansprüche zum Beispiel auf Reduzierung des Entgeltes, vorzeitige Beendigung des Vertrages, Schadenersatz oder eine Kombination dieser Rechte.
Der Kunde kann von LWLcom nach §43a Abs.2 TKG verlangen, dass er über alle zur von LWLcom zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung der Netzverbindung zu vermeiden, unterrichtet wird.
19. Streitbeilegung und Streitschlichtung
Wir informieren Sie darüber, dass für Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und der LWLcom in den in § 47a Telekommunikationsgesetz genannten Fällen (Streitigkeiten über die Vertragserfüllung und den Kundenschutz) die folgende Streitschlichtungsstelle zuständig ist:
Bundesnetzagentur
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (Referat. 216)
Postfach 80 01
53105 Bonn
E-Mail:
schlichtungsstelle-tk@bnetza.de
Webseite:
www.bundesnetzagentur.de
Streitigkeiten in anderen Fällen:
Hinweis zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG: Für die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle stehen wir nicht zur Verfügung, da wir grundsätzlich Meinungsverschiedenheiten mit unseren Kunden direkt lösen möchten. Sprechen Sie uns bei Problemen mit unseren Leistungen an.
Kontakt:
hilfe@lwlcom.net
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, soweit Streitigkeiten auf im Internet abgeschlossenen Verträgen beruhen. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
20. Schlussbestimmung
Es findet das deutsche Recht Anwendung. Die Geltung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Bremen, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand vorrangig ist.